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REISEBEDINGUNGEN REISEBÜRO TOPIC TURIZAM
Artikel 1. ANMELDUNG FÜR DIE REISE Die Reisebedingungen wurden gemäss des Gesetzes über die Touristische Tätigkeit vom 18.01.1996 Nr.01-96-194/1 , Klasse 334-08/95-01/01. zusammengestellt. Der Reisende kann sich für eine von TOPIC TURIZAM organisierte Reise mittels online Formulars, Telefax oder in einer anderen schriflichten Form oder mündlich anmelden. Während der Anmeldung, schliessen der Nutzer der Leistung- Reisender und TOPIC TURIZAM einen Vertrag ab, in dem alle Details bezüglich der Reise erwähnt sind. Bei der Anmeldung gibt der Reisende alle seine Angaben an, die wahrheistgemäss sein sollen. Die Agentur speichert diese Daten und darf diese niemand zur Durchsicht geben.
Artikel 2 DER PREIS DES ARRANGEMENTS Die Reiseagentur gibt den Preis und das Programm gemäss Paragraf 20 des Gesetzes über die Touristische Tätigkeit bekannt. Im Preis des Arrangements sind ( inwiefern es im Programm nicht anders erwähnt ist ) folgende Leistungen inkludiert: Unterkunft in Hotelzimmern auf Basis B/B, H/B oder F/B, Leistungen bei Nutzung von Ferienwohnungen in der Privatunterkunft, Leistungen bei Organisieren von Ausflügen, Leistungen des Transports, Leistungen im Gastgewerbe, Leistungen des Reiseleiters.
Artikel 3 UNTERKUNFT IN ZIMMERN/FERIENWOHNUNGEN Inwiefern der Käufer nicht ausdrücklich ein bestimmtes Zimmer, Ferienwohnung oder Haus reserviert hat ( welches auf der Internetseiten der Reiseagentur ist ), akzeptiert er das Zimmer, Ferienwohung oder Haus, welches ihm von der Incoming Agentur oder Hotelrezeption zugeteilt wird. Ein Kind wird als erwachsene Peson gerechnet. Inwiefern der Käufer besondere Ansprüche hat ( Stockwerk, Garten, Zimmerorientierung ) wird sich TOPIC TURIZAM bemühen diesem Anspruch nachzukommen, kann aber dieses nicht bürgen. Das Mitbringen von Haustieren ist nicht erlaubt, inwiefern nicht anders abgesprochen ist. Wenn abgesprochen, wird in der Regel für das Haustier zusätzlich bezahlt.
Artikel 4 KATEGORISIERUNG UND BESCHREIBUNG DER LEISTUNGEN Die Preise der Ferienwohnungen sind pro Ferienwohnung, täglich und inwiefern wegen Unmöglichkeit weniger Personen anreisen als es nach der Kategorisierung der Ferienwohnug definiert ist, kommt es nicht zur Verringerung des Preises. Die Anzahl der Personen in der Ferienwohnung ist mit der Anzahl der Betten definiert. Inwiefern die Anzahl der Personen die Anzahl der Personen, die auf dem Gutschein der Reiseagentur erwähnt sind, übersteigt, ist der Besitzer des Objektes nicht verpflichtet diese Personen unterzubringen. Inwiefern es wegen der Nachlässigkeit des Gastes zu Beschädigungen der Ferienwohnung des Eigentümers kommt, bezahlt der Gast den Schaden an Ort und Stelle. Die Agentur trägt keine Verantwortung für den entstandenen Schaden. Die angebotenen Objekte der Unterkunft, Restaurants, Transportmittel und anderes Angebot in den Programmen, sind in der offiziellen Kategorisierung und in Übereinstimmung mit dem Gesetz über die Touristische Tätigkeit der Republik Kroatien beschrieben.
Artikel 5 RESERVIERUNGEN UND BEZAHLUNG Bei der Anmeldung bezahlt der Nutzer der Leistung an die Agentur 10 % des Preises der Leistung. Der Nutzer bekommt von der Agentur die Bestätigung der Reservierung der Leistung. Den Restbetrag bezahlt der Nutzer spätestens 30 Tage vor dem Tag der Ankunft ( bzw. soviel definiert ist bei „Zahlungsweise“ ) Die Agentur übermittelt dem Nutzer den Gutschein-Voucher, welcher die Destination, die Art der Leistung, die Anzahl der Personen und den Arrangementpreis definiert. Der Gutschein kann auch auf elektronischem Weg zugeschickt werden und ist auch ohne Unterschrift und Stempel gültig. Der Nutzer ist verpflichtet eine Kopie dem Leistungsgeber abzugeben. Inwiefern der Nutzer der Leistung den Gutschein verliert, stellt ihm die Agentur auf sein Verlangen eine Kopie des Guscheins, oder sie bürgt dem Leistungsgeber für den Nutzer. Artikel 6 DIE PREISE DES ARRANGEMENTS Die Preise des Arrangements sind angegeben und sind vom Tag der Veröffentlichung gültig. Die Agentur definiert die Preise zusammen mit ihren Geschäftspartnern. Eventueller Preisunterschied in Kuna wegen Änderungen des Wechselkurses von Euro oder einer ausländischen Währung können kein Reklamationsgrund sein ( bezieht sich auf Zahlungen in loco ).
Artikel 7 RÜCKTRITT VON DER REISE Der Nutzer der Leistung kann eine von einer Reise zurücktreten, muss jedoch den Rücktritt schriftlich mitteilen. Das Datum des Rücktritts ist die Basis für die Höhe des Betrages der Ihnen verrechnet wird: - Bis 30 Tage vor der Ankunft – 10 % des Preises des Arrangements - 20-22 Tage vor der Ankunft – 25 % des Preises des Arrangements - 21- 15 Tage vor der Ankunft – 40% des Preises des Arrangements - 14 – 8 Tage vor der Ankunft – 80 % des Preises des Arrangements - 7 – 0 Tage vor der Ankunft – 100% des Preises des Arrangements - Nach dem Ankunftsdatum – 100% des Preises des Arrangements Inwiefern der Nutzer des Leistung den Aufenthalt während des Leistungszeitraums vorzeitig abbricht, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Kosten.
Artikel 8 ZOLL- UND DEVISENGESETZE Der Reisende hat die Verpflichtung nicht die Zoll- und Devisenbestimmengen zu verletzen , inwiefern er dies nicht tut, und aus diesem Grund die Reise nicht fortsetzen kann bezahlt er alle damit verbundenen Kosten alleine. Artikel 9 KÜNDIGUNG EINER REISE SEITENS TOPIC TURIZAM Die Agentur behält sich das Recht die Reise oder Leistung aufgrund der gültigen Gesetzesbestimmungen spätestens 5 Tage vor Beginn der Nutzung der Leistung zu kündigen, inwiefern es zu unvorsehbaren Situationen beim Leistungsgeber kommt, mit welchem die Agentur vertraglich gebunden ist. Ein Kündigung kann wegen „höheren Gewalt“ ( wie Erdbeben, Hochwasser, Brände ), kriegerischen Auseinandersetzungen, bei Interventionen der zuständigen Staatsbehörden, und Terrorismus erfolgen. TOPIC TURIZAM übernimmt nicht die Haftung bei unvorsehbaren Veränderungen oder „höherer Gewalt“ während der Reise und der Zeit der Nutzung der Leistung. In diesem Fall können die Leistungen vollbracht werden unter der Berücksichtigung des entstandenen Zustandes.
Artikel 10 REKLAMATIONEN Jeder Nutzer einer Leistung hat das Recht eine nicht vollbrachte Leistung zu reklamieren und ist verpflicht gegenüber TOPIC TURIZAM eine schriftliche Reklamation spätestens 8 Tage nach dem Ende der Nutzung der Leistung zu übermitteln. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden. Für den Reisenden ist es wichtig und in seinem Interesse, eine schriftliche Reklamation dem Leistungsgeber an Ort und Stelle abzugeben - an der Rezeption, dem Transporteur, dem Gastwirt, der Reiseagentur im Zielort. Jeder Reisende – Träger des Vertrages gibt seine Reklamation selbständig ab, Gruppenreklamatoionen werden nicht angenommen. Inwiefern es wegen Verschuldens von TOPIC TURIZAM zur Nichterfüllung einer bezahlten Leistung kommt, hat der Reisende das Recht auf Entschädigung und in Höhe der nicht genutzen Leistungen. Der Reiseanbieter ist verpflichtet eine schriftliche Entscheidung binnen 14 Tagen nach dem Erhalt der Reklamation zu treffen. Inwiefern es notwendig ist wegen der Erfassung aller notwendigen Informationen und Überprüfen aller Angaben der Reklamation, ist eine Verlängerung dieser Frist um 14 Tage möglich. Der Veranstalter wird nur jene Reklamationen berücksichtigen, für die festgestellt wird, dass diese nicht an Ort und Stelle positiv behoben werden konnten. Bis der Reiseanbieter nicht die Entscheidung trifft, verzichtet der Reisende auf das Vermitteln einer anderen Personen, Arbitrage von Vereinen, Gerichtsanstalten sowie das Übermitteln der Infomationen an öffentliche Medien. Im Steitfall ist das Gericht in Split zuständig. Artikel 11 VERLUST VON DOKUMENTEN Inwiefern de Nutzer der Leistungen während seines Aufenthaltes seine Dokumente verliert, oder ihm diese gestohlen werden, ist er verpflichtet diese auf eigene Kosten wieder zu beschaffen. Eventuelle Verlängerung des Aufenthaltes wegen dieses Gründen fällt zu Lasten des Leistungsnehmers.
Artike 12 VERPFLICHTUNGEN DER REISENDEN Der Leistungsträger – Reisende – ist verpflichtet sich zu kümmern, dass er persönlich, seine Dokumente und Eigentum alle Bedingungen des Zoll-, Gesundheits- und anderen Vorschriften seines Landes, sowie den Vorschriften des Landes in das er einreist entsprechen. Er hat sich an die Hausordnung in Gaststätten und in Hotelobjekten zu halten, sowie in bester Absicht mit dem Vertreter des Reiseveranstalters und den Leistungsgebern zu kooperieren. Sollte sich der Reisende an diese Verpflichtungen nicht halten, übernimmt er die Verantwortung für den entstandenen Schaden, TOPIC TURIZAM distanziert sich von jäglicher Verantwortung bezüglich Schadenersatz. In solchem Fall verpflichtet sich der Reisende den gesamten Schaden an Ort und Stelle, dem Besitzer des Objekts, dem Hotel, dem Restaurant, dem Schiffsbesitzer oder jemandem anderen, den verursachten Schaden in vollem Ausmass zu begleichen. Artikel 13 INFORMATIONEN Informationen, die der Reisende an der Anmeldestelle bekommt, verpflichtet den Veranstalter nicht in grösserem Ausmass als die Informationen, die im Programm der Reise oder Nutzung der Leistung angegeben sind. Artikel 14 Im Streitfall ist das Gericht in Split zuständig. |
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Last modified on 4.04.2007
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